Juraexamen.info -
Die Sozialversicherung ist im SGB VII geregelt. Wenn ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall hat und medizinische Versorgung und
Rehamaßnahmen braucht, springt die Soziaversicherung ein. Die Unternehmen in Deutschland sind zu diesem Zweck in Berufsgenossenschaften
organisiert. Sie zahlen an die Berufsgenossenschaften die Beiträge. Die Genossenschaften sind bundesunmittelbare Körperschaften des… mehr
↧